Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 12.11.2009 - 8 K 2882/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Untätigkeitsklage, Ersetzung des Vorverfahrens, Verwirkung der Rechtsbehelfseinlegung; optische Bedrängungswirkung einer WEA, rechtliche Bedeutung einer Änderungsgnehmigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 35 Abs 3 Satz 1 BauGB, § 15 Abs 1 Satz 2 Bau NVO
Untätigkeitsklage, Ersetzung des Vorverfahrens, Verwirkung der Rechtsbehelfseinlegung; optische Bedrängungswirkung einer WEA, rechtliche Bedeutung einer Änderungsgnehmigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erneutes Aufwerfen der Genehmigungsfrage und Eröffnung eines umfassenden Drittschutzes durch Verlagerung des Standortes einer Windenergieanlage (WEA) in Richtung zur Nachbarschaft durch Änderungsgenehmigung; Annahme einer optischen Bedrängungswirkung bei einer geringeren ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderungsgenehmigung -> Bedrängungswirkung durch WEA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Windenergieanlage in Bochum - Gerthe hat Erfolg
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 22.09.2009 - 8 L 808/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 8 B 1473/09
- VG Gelsenkirchen, 12.11.2009 - 8 K 2882/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Gelsenkirchen, 22.09.2009 - 8 L 808/09
Zumutbarkeit einer Windenergieanlage
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.11.2009 - 8 K 2882/09
Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren 8 L 808/09 lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 22. September 2009 ab.Am 26. August 2009 hat das Gericht im zugehörigen Eilverfahren 8 L 808/09 einen Erörterungstermin durchgeführt und dabei die Örtlichkeit in Augenschein genommen; wegen der insoweit getroffenen Feststellungen wird auf den Inhalt des Terminprotokolls (Gerichtsakte Blatt 125 - 127) Bezug genommen.
Bereits im Beschluss vom 22. September 2009 im zugehörigen Eilverfahren 8 L 808/09 ist ausgeführt worden, dass Rechtsbehelfe der Klägerin gegen die der Beigeladenen erteilte Genehmigung vom 13. Mai 2008 nicht verwirkt sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 8 A 2764/09
Windenergieanlage in Bochum-Gerthe unzulässig
Die Klägerin hat am 6. Juli 2009 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben (8 K 2882/09). - VG Gelsenkirchen, 22.09.2009 - 8 L 808/09
Zumutbarkeit einer Windenergieanlage
Mit Bescheid vom 00.00.0000 verlängerte der Antragsgegner auf Antrag der Beigeladenen die Frist für die Errichtung und Inbetriebnahme der WEA bis zum 00.00.0000 und ordnete - ebenfalls auf Antrag der Beigeladenen - mit Bescheid vom 00.00.0000die sofortige Vollziehung der Genehmigung vom 00.00.0000 an, nachdem die Antragstellerin dagegen am 00.00.0000 bei dem beschließenden Gericht Klage erhoben hatte, die unter dem Aktenzeichen 8 K 2882/09 geführt wird.Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der von den Beteiligten zum zugehörigen Klageverfahren 8 K 2882/09 gereichten Vorgänge Bezug genommen.